Bestattungsformen & Grabarten

Einen Erinnerungsort schaffen

Eine Grabstätte ist immer zugleich Ruhestätte für den Verstorbenen und Erinnerungsort für die Angehörigen. Neben der sehr persönlichen Frage, ob eine Erdbestattung oder eine Feuerbestattung gewünscht ist, spielen auch praktische Erwägungen eine Rolle. Wer möchte das Grab besuchen? Haben die Angehörigen die Möglichkeit, das Grab zu pflegen? Wir besprechen diese und andere Fragen mit Ihnen und helfen Ihnen dabei, die passende Ruhestätte zu finden – sei es auf dem Friedhof, auf See oder in einem Bestattungswald.

Erdbestattung & Feuerbestattung

Für einige Menschen ist es eine Glaubensfrage, für andere spielen praktische Erwägungen die größere Rolle – Erdbestattung oder Feuerbestattung. Ein Sarg wird übrigens auch für die Einäscherung benötigt. Auch sind die Kosten bei der Feuerbestattung nicht unbedingt geringer als bei der Erdbestattung, viel entscheidender ist die gewählte Grabart. Die Auswahl ist bei der Feuerbestattung wesentlich größer als bei der Erdbestattung im Sarg. Hier stellen wir Ihnen die wichtigsten Beisetzungsmöglichkeiten vor. Detaillierte Informationen geben wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.

Wahlgräber & Reihengräber

Auf dem Friedhof gibt es in der Regel Wahlgräber und Reihengräber. Beim Wahlgrab suchen Sie die Lage selbst aus, das Reihengrab hingegen wird von der Friedhofsverwaltung vergeben. Der zweite Unterschied: Während das Reihengrab nach Ende der vorgeschriebenen Ruhezeit eingeebnet wird, können Sie das Nutzungsrecht für ein Wahlgrab verlängern. Außerdem können in einem Wahlgrab mehrere Särge und / oder Urnen beigesetzt werden. Beide Grabarten können individuell gestaltet werden. Die Pflege können Sie selbst übernehmen, an eine Gärtnerei übergeben oder auch von uns im Rahmen unserer Grabpflege betreuen lassen.

Weitere Grabarten auf dem Friedhof

Eine pflegefreie Alternative ist das Rasengrab, das es häufig auch für Sarg- und Urnenbeisetzungen gibt. Hierbei ist allerdings für Sie keine individuelle Gestaltung möglich. Bei einer Feuerbestattung kann die Urne auch in einer Urnenwand oder Urnenstele beigesetzt werden. Auch anonyme Beisetzungen sind möglich – Sie sollten jedoch wissen, dass Sie in diesem Fall auch nicht an der Beisetzung teilnehmen können und auch nicht die genaue Beisetzungsstelle erfahren.

Baumbestattung / Waldbestattung

Die Baumbestattung ist zunächst einmal eine Feuerbestattung. Die Urne wird dann an den Wurzeln eines Baumes beigesetzt. Dies ist beispielsweise hier in Wertheim auf dem Waldfriedhof möglich. Es sind dabei jeweils mehrere Grabstellen um einen Baum herum angeordnet. Eine individuelle Grabgestaltung ist nicht möglich. Deutschlandweit gibt es darüber hinaus spezielle Bestattungswälder. In unserem Einzugsgebiet etwa den FriedWald® Spessart, den RuheForst® Südspessart oder den Trauberg Esselbach. Hier können Sie auf Wunsch auch einen Baum exklusiv für sich und Freunde oder Verwandte erwerben.

Seebestattung

Vor der Seebestattung steht zunächst die Einäscherung des Verstorbenen. Die Asche wird dann in eine wasserlösliche Seeurne gefüllt und auf der Nordsee, Ostsee oder in einem der Weltmeere der See übergeben. Auch auf der Adria sind Seebestattungen möglich. Angehörige und Freunde können der Seebestattung beiwohnen. Die genauen Koordinaten der Beisetzungsstelle werden in eine Seekarte eingetragen, die den Angehörigen übergeben wird. Die Trauerfeier kann schon vor der Seebestattung hier in der Region stattfinden.

Häufig gestellte Fragen zu den Bestattungsarten

Grundsätzlich gibt es nur zwei Bestattungs­arten: die Erd­bestattung im Sarg und die Feuer­bestattung, bei der der Verstorbene zunächst im Sarg kremiert wird und anschlie­ßend die Beisetzung der Asche statt­findet. Während die Beer­digung im Sarg nur auf kirch­lichen oder städt­ischen Friedhöfen statt­finden kann, gibt es für Urnen­beiset­zungen bezie­hungs­weise das Verstreuen der Asche weitere Möglich­keiten. Die bekannteste ist die See­bestattung in bestimmten Bestattungs­gebieten der Nord­see, Ost­see oder einem der Welt­meere. Darüber hinaus zählen die Baum­bestattung oder Wald­bestattung in einem Bestattungs­wald zu beliebten Beiset­zungs­formen.

Einige unserer Nachbar­länder bieten weitere Beisetzungs­möglich­keiten wie etwa das Ver­streuen der Asche in Flüssen, auf einer Alm oder aus einem Heiß­luft­ballon heraus. Sonder­fälle sind die Diamant­bestattung und die Welt­raum­bestattung, bei denen nur ein kleiner Teil der Asche auf diese Weise bestattet wird. Die ver­bleibende Asche wird nach Ihren Vor­stellungen beige­setzt. Wir von Pietät Busch beraten Sie gerne näher.

Welche Grab­arten an einem Ort oder auf einem Fried­hof angelegt werden, ent­scheidet immer der jewei­lige Fried­hofs­träger. Klas­sische Grab­arten sind das Wahlgrab und das Reihen­grab. Auch Rasen­gräber mit oder ohne Namens­nennung (auch: ano­nyme Bei­setzung) werden häufig angeboten. Ob es darüber hinaus Partner­gräber, gärtne­risch gepflegte Themen­anlagen, Baum­bestat­tungen oder weitere Grabarten gibt, hängt von verschie­denen Faktoren ab. Neben der Beschaffen­heit des Friedhofs spielen die Nach­frage durch die Be­völker­ung und uns Bestat­ter sowie das Zusam­men­spiel von Friedhofs­trägern, örtlichen Friedhofs­gärtnern und Stein­metzen eine Rolle.

Die Ruhezeit ist die Mindest­nutzungs­dauer einer Grab­stelle. Nach Ablauf der Ruhe­zeit werden Reihen­gräber einge­ebnet und neu belegt. Bei Wahl­gräbern kann die Nutzungs­dauer über die Ruhe­zeit hinaus verlängert werden. Dass die Ruhe­zeiten auch von Friedhof zu Friedhof variieren, hängt mit der unter­schied­lichen Boden­beschaffen­heit zusammen. So muss die Ruhezeit so bemessen sein, dass Sarg und Leich­nam voll­ständig vergehen können. In den Bestattungs­gesetzen der Länder sind darüber hinaus unter­schiedliche Mindest­ruhe­zeiten fest­gesetzt, die zwischen 15 und 30 Jahren liegen, wobei die Ruhezeit für Urnen­gräber kürzer sein kann als bei einer Erd­bestattung.

Bei der Einäscherung wird der Verstorbene in einen Sarg gebettet und auf einer spezi­ellen Vor­richtung in den etwa 1100 °C heißen Ofen ge­fahren. Der Sarg entzündet sich bei diesen Tempe­raturen selbst, sodass dann auch der Leichnam verbrennt. Die Dauer der Kremation hängt vom Ofen und von der körper­lichen Statur des Verstorbenen ab, üblich sind etwa zwei Stunden. Ein kleiner Scha­mott­stein mit einer ein­gravierten Identi­fikations­nummer wird zum Verstorbenen in den Sarg gelegt. Anhand dieser Nummer lässt sich die Asche anschließend ein­deutig zuordnen. Knochen­reste werden nach der Ein­äscherung zer­kleinert, zuvor werden ggf. künstliche Gelenke entfernt. Die Asche wird in eine Asche­kapsel gefüllt und dem verant­wort­lichen Bestatter übergeben. Für die Bei­setzung wird die Kapsel in der Regel in eine Schmuck­urne Ihrer Wahl eingesetzt.

Als Naturbestattungen werden Beiset­zungs­formen auß­erhalb tradi­tioneller Fried­höfe be­zeichnet. In Deut­schland ist das zumeist die Bei­setzung in einem Bestattungs­wald oder die See­bestattung. In anderen Län­dern, allen voran in der Schweiz und in den Nieder­landen, gibt es auß­erdem die Mög­lich­keit, die Asche in der Natur zu ver­streuen, etwa auf spezi­ellen Alm­wiesen oder in Flüs­sen. Spre­chen Sie uns an, wenn Sie sich für eine solche Beiset­zungs­form interes­sieren.

Friedhöfe in Wertheim, Külsheim & Umgebung

Adressen & Kontaktdaten im Überblick.

An dieser Stelle haben wir die Adressen der Friedhöfe und Bestattungswälder in unserer Region für Sie zusammen­getragen. Selbst­verständlich beraten und begleiten wir Sie aber auch, wenn die Beisetzung auf einem anderen Friedhof im In- oder Ausland stattfinden soll. Sprechen Sie uns einfach an.

Bestattungskosten

Wie teuer ist eine Beerdigung?

Die Höhe der Bestattungskosten ist von vielen Faktoren abhängig. Grundsätzlich hängt die Summe vor allem von Ihren persönlichen Wünschen für Trauerfeier und Grabstelle ab. Deshalb nennen wir Ihnen keine Pauschalpreise, sondern sprechen zunächst ausführlich mit Ihnen über Ihre Vorstellungen. Gemeinsam schauen wir dann, welchen Kostenrahmen Sie zur Verfügung haben und wie wir Ihre Wünsche umsetzen können – und selbstverständlich erhalten Sie auch einen detaillierten Kostenvoranschlag von uns.

Grundsätzlich lassen sich die Kosten in drei Bereiche unterteilen:

  • Unsere Bestattungsleistungen (inklusive Kauf eines Sarges und gegebenenfalls einer Urne)
  • Kommunale und kirchliche Gebühren, also zum Beispiel Kosten für die Ausstellung der Sterbeurkunde sowie für die Grabstelle, die je nach Sterbe- bzw. Beisetzungsort unterschiedlich hoch ausfallen
  • Auslagen für weitere Dienstleister, wie etwa Floristen, Redner, Musiker. In diesen Bereich fallen auch die Kaffeetafel und die Schaltung der Traueranzeige in der Tagespresse.

Preisbeispiele für eine Bestattung in Wertheim, Külsheim & Umgebung

Beisetzung Urnengrab

Kosten Pietät Busch: 2.100,00 €

Kosten Auslagen: 850,00 €

Kosten Friedhof: 1.500,00 €


Summe: 4.450,00 €

Beisetzung Baumgrab

Kosten Pietät Busch: 2.100,00 €

Kosten Auslagen: 850,00 €

Kosten Friedhof: 1.600,00 €


Summe: 4.550,00 €

Erdbestattung

Kosten Pietät Busch: 2.500,00 €

Kosten Auslagen: 500,00 €

Kosten Friedhof: 2.550,00 €


Summe: 5.550,00 €

Häufig gestellte Fragen zu Bestattungskosten

Wie viel eine Bestattung kostet, lässt sich nicht pauschal beantworten, denn die persönlichen Vorstellungen des Verstorbenen und der Angehörigen spielen eine entscheidende Rolle. Wir von Pietät Busch nehmen uns Zeit, über Ihre Vorstellungen zu sprechen, beraten Sie ausführlich und erstellen Ihnen dann eine detaillierte Kostenaufstellung.

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Urnenreihengrab preiswerter ist als ein Erdreihengrab. Dennoch sollten Sie die Entscheidung für eine Feuerbestattung nicht allein von den Kosten abhängig machen, da es auch für eine Erdbestattung preisgünstige Varianten gibt.

Die Kosten der Bestattung muss der Bestattungspflichtige tragen. Das sind in der Rangfolge der Ehegatte, der Lebenspartner, die volljährigen Kinder, die Eltern, die volljährigen Geschwister, die Großeltern oder die volljährigen Enkelkinder. Sollten alle Bestattungspflichtigen ein Einkommen unterhalb des Sozialhilfesatzes haben, kann beim zuständigen Sozialamt ein Antrag auf Bestattungsbeihilfe gestellt werden.

Wenn Sie die Kosten für eine Bestattung nicht sofort vollständig aufbringen können, ermöglichen wir von Pietät Busch Ihnen gerne eine Ratenzahlung. Darüber hinaus können wir natürlich auch gemeinsam mit Ihnen schauen, wo Sie gegebenenfalls Geld bei der Beerdigung sparen können. Wichtig ist, dass Sie nicht aus Kostengründen auf einen festen Erinnerungsort oder eine würdevolle Trauerfeier verzichten müssen.

Sind Sie als bestattungspflichtiger Angehöriger nicht in der Lage, für die Kosten einer angemessenen Bestattung aufzukommen und kann der Betrag auch nicht aus dem Erbe aufgebracht werden, ist es möglich, beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme von Beerdigungskosten nach SGB XII, § 74 zu stellen. Es werden nur Kosten für eine ortsüblich angemessene Bestattung übernommen.

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